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   BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19   

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https://dejure.org/2021,36364
BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19 (https://dejure.org/2021,36364)
BAG, Entscheidung vom 08.09.2021 - 10 AZR 104/19 (https://dejure.org/2021,36364)
BAG, Entscheidung vom 08. September 2021 - 10 AZR 104/19 (https://dejure.org/2021,36364)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Fertigbauteilen i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes und Herstellung von mobilen Trennwänden; Geltung der Verfahrenstarifverträge bei Trocken- und Montagebauarbeiten als Tätigkeitsschwerpunkt des Betriebs

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • Betriebs-Berater

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Baubetrieb; Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • rechtsportal.de

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Baubetrieb; Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • datenbank.nwb.de

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herstellung und Montage mobiler Trennwände - und das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 873
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Bei der Trockenbaumontage werden industriell hergestellte Fertigteile - vor allem plattenförmige Bauteile aus verschiedenen Materialien - montiert, wobei die vorgefertigten Teile nicht mehr wesentlich verändert werden (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 32, BAGE 171, 247; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 15 ) .

    Die Tätigkeit des Trockenbaumonteurs steht im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und - nicht zuletzt - von Leichtbauwänden (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 37, aaO; vgl. BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - Rn. 15 [Montage von Reinraumanlagen]; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - zu II 2 b der Gründe [Montage von mobilen Trennwänden]) .

    Ebenso wenig muss es sich bei dem erstellten Werk um eine tragende Konstruktion handeln ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe [Montage von mobilen Bürotrennwandsystemen]; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - zu II 2 der Gründe [Einbau von Fertigwandsystemen]) .

    Bei den Montagearbeiten dürfte es sich zwar um eine baugewerbliche Tätigkeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes gehandelt haben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; ausdrücklich für mobile Bürotrennwände BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 34/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Lüftungsbau

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    bb) Ein Betrieb führt damit nur dann Fertigbauarbeiten im Sinn des tariflichen Tätigkeitsbeispiels in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes aus, wenn er entweder Bauwerke mit solchen Fertigteilen vollständig in Fertigbauweise errichtet oder solche Fertigbauteile zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken einbaut oder zusammenfügt und mit dieser Verwendung kompletter Baueinheiten die herkömmliche, konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird (BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 41; 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24) .

    Montage ist das Zusammensetzen oder der Zusammenbau einzelner vorgefertigter Teile (BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 31 mwN) .

    b) Das Landesarbeitsgericht, dem hierfür ein Beurteilungsspielraum zukommt, hat nicht festgestellt, ob die Beklagte die bei ihren Kunden eingebauten mobilen Trennwände industriell oder handwerklich herstellte (zu der Abgrenzung und dem Beurteilungsspielraum BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 32 ff., 35 mwN) .

    Betriebe erbringen "nach ihrer betrieblichen Einrichtung" bauliche Leistungen, wenn sie die Leistungen mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und -methoden des Baugewerbes ausführen (st. Rspr., vgl. BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 14) .

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 214/18

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Fertigt der Betrieb arbeitszeitlich überwiegend die später einzubauenden Bauteile eigens vor der Montage an, ist nicht das Zusammensetzen oder Zusammenbauen einzelner industriell vorgefertigter Teile, sondern die Herstellung dieser Elemente Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit (BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 20; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 16; vgl. auch BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 16, BAGE 120, 1) .

    cc) Für § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes genügt es auch nicht, dass die Beklagte ihren Kunden die Herstellung von mobilen Trennwänden mit anschließendem Einbau als "einheitliche Leistung" versprochen hat (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 30) .

    Sie kann ihm jedenfalls dann keine bauliche Prägung verleihen, wenn sie - wie hier - nicht arbeitszeitlich überwiegend ausgeführt wird (vgl. BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 34) .

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Bei der Trockenbaumontage werden industriell hergestellte Fertigteile - vor allem plattenförmige Bauteile aus verschiedenen Materialien - montiert, wobei die vorgefertigten Teile nicht mehr wesentlich verändert werden (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 32, BAGE 171, 247; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 15 ) .

    Fertigt der Betrieb arbeitszeitlich überwiegend die später einzubauenden Bauteile eigens vor der Montage an, ist nicht das Zusammensetzen oder Zusammenbauen einzelner industriell vorgefertigter Teile, sondern die Herstellung dieser Elemente Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit (BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 20; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 16; vgl. auch BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 16, BAGE 120, 1) .

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 15. Juni 2011 (- 10 AZR 861/09 -) nicht entgegen.

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Die Tarifvertragsparteien haben erkennbar auf die Bedeutung des Begriffs "Fertigbauteil" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und nach der Fachsprache im Bauwesen abgestellt (BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 23, BAGE 120, 1) .

    Auch der Einbau von Fenstern und Türen zählt zu den Tätigkeiten eines Trockenbaumonteurs (BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 18, BAGE 120, 1) .

    Fertigt der Betrieb arbeitszeitlich überwiegend die später einzubauenden Bauteile eigens vor der Montage an, ist nicht das Zusammensetzen oder Zusammenbauen einzelner industriell vorgefertigter Teile, sondern die Herstellung dieser Elemente Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit (BAG 5. Juni 2019 - 10 AZR 214/18 - Rn. 20; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 16; vgl. auch BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 16, BAGE 120, 1) .

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten versehen werden, muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (st. Rspr., zB BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 22 ; 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 17; 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 14 mwN) .

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (st. Rspr., zB BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 23 mwN) .

    Betriebe erbringen "nach ihrer durch die Art der betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung" bauliche Leistungen, wenn sie arbeitszeitlich überwiegend Arbeiten ausführen, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - dazu dienen sollen, Bauwerke zu errichten und zu vollenden, sie instand zu setzen oder instand zu halten, sodass sie in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können (st. Rspr., vgl. BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 28) .

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Ebenso wenig muss es sich bei dem erstellten Werk um eine tragende Konstruktion handeln ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe [Montage von mobilen Bürotrennwandsystemen]; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - zu II 2 der Gründe [Einbau von Fertigwandsystemen]) .

    Bei den Montagearbeiten dürfte es sich zwar um eine baugewerbliche Tätigkeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes gehandelt haben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; ausdrücklich für mobile Bürotrennwände BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 138/19

    Eisenschutzarbeiten und Bauwirtschaft

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten versehen werden, muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (st. Rspr., zB BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 22 ; 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 17; 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 14 mwN) .

    Die arbeitszeitlich überwiegende Herstellung von mobilen Trennwänden ist jedoch keine Vor-, Neben- oder Hilfsarbeit zu den Montagearbeiten (zu den Voraussetzungen dafür, Vor-, Neben- oder Hilfsarbeiten hinzuzurechnen, BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    bb) Ein Betrieb führt damit nur dann Fertigbauarbeiten im Sinn des tariflichen Tätigkeitsbeispiels in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes aus, wenn er entweder Bauwerke mit solchen Fertigteilen vollständig in Fertigbauweise errichtet oder solche Fertigbauteile zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken einbaut oder zusammenfügt und mit dieser Verwendung kompletter Baueinheiten die herkömmliche, konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird (BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 41; 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19
    bb) Ein Betrieb führt damit nur dann Fertigbauarbeiten im Sinn des tariflichen Tätigkeitsbeispiels in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes aus, wenn er entweder Bauwerke mit solchen Fertigteilen vollständig in Fertigbauweise errichtet oder solche Fertigbauteile zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken einbaut oder zusammenfügt und mit dieser Verwendung kompletter Baueinheiten die herkömmliche, konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird (BAG 28. April 2021 - 10 AZR 34/19 - Rn. 41; 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 217/19

    Vermietung von Gussasphaltkochern mit Bedienungspersonal

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 384/18

    Eisenschutzarbeiten an Schiffen - Bearbeitung von Rotorblättern

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als

  • BAG, 08.11.2017 - 10 AZR 501/16

    Tarifliche Zulage - spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 404/18

    Baugewerbe - Betrieb der Werkstatt für einen angeschlossenen Baubetrieb

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 579/18
  • BAG, 20.07.2022 - 10 AZR 41/22

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Atemschutzmaske

    b) Allerdings steht dem geltend gemachten Anspruch bereits - anders als das Landesarbeitsgericht und der Kläger meinen - der Wortlaut der Tarifnorm entgegen, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN; 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 17 mwN) .

    Enthält die Tarifnorm einen Fachbegriff, ohne ihn näher zu erläutern, ist hingegen davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner in fachlichen Kreisen bestimmten Bedeutung verwenden wollten (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 17 mwN; 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 183/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Für die Erfüllung dieses Regelbeispiels ist es erforderlich, dass industriell hergestellte, nicht oder nicht mehr wesentlich zu verändernde Fertigteile verbaut werden (BAG 27. April 2022 - 10 AZR 263/19 - Rn. 39 mwN; 8. September 2021 - 10 AZR 104/19  - Rn. 24 mwN) .

    Die Tätigkeit des Trockenbaumonteurs steht im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und von Leichtbauwänden (BAG 27. April 2022 - 10 AZR 263/19 - Rn. 40 mwN; 8. September 2021 - 10 AZR 104/19  - Rn. 24 mwN) .

    Ebenso wenig muss es sich bei dem erstellten Werk um eine tragende Konstruktion handeln (BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 25 mwN) .

    Denn für die Trockenbaumontage kommt es nicht darauf an, ob die zur Fertigung von Kühlräumen eingebauten Fertigteile mit den Bauwerken fest verbunden wurden und die montierten Räume bei sachgemäßer Demontage spurlos wieder entfernt werden können (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 27.04.2022 - 10 AZR 263/19

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Für die Erfüllung dieses Regelbeispiels ist es erforderlich, dass industriell hergestellte, nicht mehr wesentlich zu verändernde Fertigteile verbaut werden (BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 24 mwN; 24. Februar 2021 - 10 AZR 43/19 - Rn. 25 mwN) .

    Die Tätigkeit des Trockenbaumonteurs steht im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und von Leichtbauwänden (BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 24 mwN) .

  • LAG Hessen, 05.04.2024 - 10 Sa 433/23
    Auch der Einbau von Fenstern und Türen zählt zu den Tätigkeiten eines Trockenbaumonteurs (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 24, AP Nr. 410 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (st. Rspr., zB BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 14; 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 23) .
  • BAG, 22.06.2022 - 10 AZR 388/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - gewerbliche Nutzung und

    Sie sind weder in ihren materiell-rechtlichen Voraussetzungen noch in ihren Folgen oder strukturell grundlegend verschieden ausgestaltet (st. Rspr., zB BAG 8. September 2021 - 10 AZR 104/19 - Rn. 11) .
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